Eltern-Kind Betreuung

ConChild richtet sich an Menschen (m/w/d) oder Paare mit einem oder mehreren Kindern. Das jüngste Kind ist im Alter zwischen 0 und sechs Jahren. Aufgenommen werden Eltern ab 18 Jahren. Ziel ist es, gemeinsam mit den Eltern zu erarbeiten, wie sie langfristig ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben mit den Kindern führen können. Die Familien leben in von ConSol Dortmund gGmbH angemieteten Wohnungen und werden durch die Fachkräfte bei allen anfallenden Anforderungen des täglichen Lebens intensiv begleitet. Die Bedürfnisse und die Notwendigkeiten des Kindeswohls stehen für uns dabei im Vordergrund. Die Eltern sind eingebunden in das Tagesstrukturangebot der „Elternschule“, in dem die Eltern gemeinsam lernen und sich austauschen. Die Rufbereitschaft steht den Familien in der Nacht und am Wochenende bei Problemen und in schwierigen Situationen zur Verfügung. Ein Übergang in eine eigene Wohnung ist in jedem Fall das Ziel.

Wir bieten Unterstützung

  • hinsichtlich erzieherischer Fragen
  • bei der Versorgung und Pflege der Kinder
  • bei der Ernährung von Eltern und Kind
  • bei der Entwicklung sozialer Kompetenzen und Konfliktlösungsstrategien
  • bei der Beziehungsgestaltung innerhalb des Familiensystems
  • bei der Organisation und Strukturierung des Alltages
  • bei der Haushaltsführung
  • im Umgang mit Geld und bei der Regelung finanzieller Angelegenheiten
  • bei der Regelung von behördlichen Angelegenheiten
  • bei der Freizeitgestaltung für die ganze Familie
  • durch gemeinschaftliches Lernen in der Elternschule
  • beim Aufbau eines tragfähigen Netzwerkes
  • in der Krisenprävention und – intervention
  • bei der Entwicklung einer schulischen oder beruflichen Perspektive

Qualifiziertes Fachpersonal

Unsere Fachkräfte verfügen über einschlägige Hochschul-/
Fachschulausbildungen mit relevanten Zusatzqualifikationen wie bspw. Traumapädagogik, PART Deeskalationstraining MOVE motivierende Kurzzeitintervention, FASD, systemische Beratung, Säuglingspflege u.W. Sie nehmen an Teamsitzungen, Fallberatungen, Inhouse-Schulungen
und Supervisionen teil.

Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGB VIII
Unsere Mitarbeiter*innen nehmen sowohl an internen als auch externen Schulungsveranstaltungen teil.


Gesetzliche Grundlage
§§ 19, 35a, 36, SGB VIII