Umgangsbegleitung

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie sollen darin unterstützt werden, dass die Personen, die nach Maßgabe der §§ 1684, 1685 und 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Umgang mit ihnen berechtigt sind, von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. 

Die Umgangsbegleitung richtet sich an Eltern bzw. Elternteile, Großeltern oder andere umgangsberechtigte Personen in laufenden Familiengerichtsverfahren. Entspricht der Kontakt des Kindes zu den Eltern oder anderen umgangsberechtigten Personen dem Kindeswohl, ist dieser im Sinne der Bindung des Kindes zu diesen Personen durch Begleitung herzustellen. Auch richten sich Umgangsbegleitungen an Eltern und Großeltern, deren Kinder in belasteten und hoch strittigen Konfliktsituationen sind, bspw. bei Trennungen, wenn die Eltern eine dem Wohl des Kindes zuträgliche Lösung nicht allein finden können.  

Die Ziele der Umgangsbegleitung sind die Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung der Kontakte zwischen Kind und Umgangsberechtigten.

Insbesondere sollen die Kompetenzen der Personen dahingehend gefördert und gestärkt werden, dass sie zukünftig selbstständig und eigenverantwortlich in der Lage sind, den Umgang mit ihrem Kind zu gestalten.

Wir bieten

  • Umgangsbegleitung in den Räumlichkeiten des Trägers
  • Umgangsbegleitung im Haushalt der Elternteile
  • Umgangsbegleitung am Wohnort des Kindes 
  • Strukturierte Sozialpädagogische Beobachtungen
  • Berichtswesen
  • Dokumentation
  • Mail- und Telefonkontakte zur Familie, zum Jugendamt und zum Netzwerk
  • Sicherung des Kindeswohls
  • Krisenmanagement
  • Personentransporte der Kinder mit entsprechender Kindersicherung
  • Sensibilisierung aller Beteiligten für die Belange des Kindes in der Trennungssituation
  • Förderung des Kindes, sein Befinden und seine Bedürfnisse allen Beteiligten gegenüber äußern zu können
  • Planung, Umsetzung und Gestaltung der Kontakte werden mit den Bedürfnissen aller Beteiligten partizipativ abgestimmt
  • Aufbau und Förderung einer dem Wohl des Kindes zuträglichen Kommunikation, um gemeinsame Absprachen treffen zu können

Qualifiziertes Fachpersonal

Unsere Fachkräfte verfügen über einschlägige Hochschul-/
Fachschulausbildungen mit relevanten Zusatzqualifikationen wie bspw. Traumapädagogik, PART Deeskalationstraining MOVE motivierende Kurzzeitintervention, FASD, systemische Beratung u.W. Sie nehmen an Teamsitzungen, Fallberatungen, Inhouse-Schulungen
und Supervisionen teil.

Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGB VIII
Unsere Mitarbeiter*innen nehmen sowohl an internen als auch an den vom Jugendamt der Stadt Dortmund angebotenen Schulungsveranstaltungen teil

Gesetzliche Grundlage
§18.3, 36 SGB VIII